Natürlich will niemand kalte Hände. Aber: Wer auf seiner Windschutzscheibe nur ein Guckloch in Bierdeckelgröße freikratzt, riskiert eine Verwarnung und vielleicht sogar den Versicherungsschutz. Oder in StVO-Prosa ausgedrückt: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Was glauben Sie? Von Schnee verdeckte Verkehrsschilder gelten nicht? Und Winterreifen sind was für Weicheier? Hmm, kann man vielleicht so sehen – kostet aber: Welche Buß- bzw. Verwarnungsgelder Ihnen bei welchem Vergehen im winterlichen Straßenverkehr blühen, weiß das Handelsblatt: bit.ly/Winter_Bussgeld
Also: Besser fünf Minuten früher aufstehen, warme Handschuhe anziehen und für ausreichend Rundum-Sicht sorgen. Gute Fahrt!