Tempolimit „bei Nässe“: Was soll das eigentlich genau heißen? Laut Urteil des BGH liegt „Nässe“ dann vor, wenn ein Wasserfilm die gesamte Fahrbahn bedeckt.

Gut zu wissen, denn wird das Tempolimit überschritten, drohen bei Unfällen Bußgelder, Leistungsbegrenzungen in der Kaskoversicherung oder sogar Regressansprüche des Haftpflichtversicherers – egal, ob man das nun wusste oder nicht.

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