Mal kurz spazieren gehen in der Mittagspause? Klar, tut gut und ist gesund. Jedenfalls so lange nichts passiert. Das ist dann allerdings gleich doppelt ärgerlich: Denn zusätzlich zum eigentlichen Unfall kommt noch die Enttäuschung darüber, dass die gesetzliche Unfallversicherung in diesem Fall nicht greift.

Denn die ist nur zuständig, wenn der Unfall geschieht, während Sie eine Tätigkeit verrichten, die dem Betrieb zugutekommt. Ein Spaziergang in der Mittagspause gilt hingegen als „eigenwirtschaftliche Verrichtung“: http://bit.ly/roland_unfall

Übrigens: Eine private Unfallversicherung schützt Sie hingegen weltweit und 24 Stunden am Tag gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls – ob auf dem Weg zur Arbeit oder anderswo. Sprechen Sie uns an!